
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Die Fragestellungen von der Unternehmerseite sind oft gleich und spiegelbildlich zu den Erwartungshaltungen und Anfragen der Arbeitenden.
Wir werde ich den Arbeitenden kostengünstig und ohne große Gegenwehr los? Muß ich wirklich eine Abfindung zahlen und als Rücklage/Rückstellung einplanen?
Wie kann ich die Gründung eines Betriebsrates verhindern? Welche Kündigungsfrist ist im Einzelfall anzuwenden? Muß ich den gekündigten Angestellten trotzdem noch bis zum Vertragsende beschäftigen oder kann ich ihn sofort freistellen? Wie definiert man(n) den „Arbeitsausfall“ für den Bezug von Kurzarbeitergeld? Was mache ich, wenn mein Arbeitsvertrag keine wirksame Kurzarbeitsabrede enthält? Vielleicht eine fristlose Änderungskündigung? Sind in meinem speziellen Einzelfall nicht (wirklich) die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung erfüllt? Wie sinnvoll ist ein Wettbewerbsverbot? Sind Aufhebungsverträge heutzutage noch rechtssicher-> Vertragsfreiheit?
Fragen und Problembewusstsein im durchaus höherqualifizierten Bereich. In einem Dickicht von sich immer schneller ändernden Vorschriften + Normen, heißt es hier Über- und Durchblick zu wahren und hierfür den richtigen „Lotsen im Normendschungel“ zu finden, der nachhaltig für Klarheit und Rechtssicherheit, sorgen kann/sorgt.
Als solcher steht Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Helser seinen gewerblichen Mandanten seit 25 Berufsjahren gerne zur Verfügung, denn „das Recht hat auf Ihrer Seite zu stehen“.
Passend zum (silbernen) Berufsjubiläum hat die Kanzlei das Projekt „Arbeitgeberberatung zu Pauschalpreisen“ etabliert, um kostengünstig die Kanzlei Helser als outgesourcte Rechts- und Personalabteilung“ einsetzen zu können.
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 02241 / 975 994
Ich freue mich, Sie schon bald in Ihrem persönlichen Anliegen beraten zu dürfen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
(zudem Schiedsgutachter + Partneranwalt der ARAG)
Jürgen Helser
Arbeitgeberberatung zu Pauschalpreisen
Eine kostengünstige Möglichkeit ,die Kanzlei Helser als Rechts- und Personalabteilung einzusetzen.
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