Arbeitsrechtliche Compliance

Compliance ist in aller Munde. Nur, was hat dieser aus dem englischen Sprachraum stammende Begriff in unserem Wirtschaftsleben zu bedeuten, zumal – insbesondere aus Arbeitgebersicht – hiermit Haftungsfallen übermittelt bzw. angedeutet werden?

Die reine Übersetzung des Wortes ernüchtert bereits den aufmerksamen Leser und lässt ihn auf Altbekanntes stoßen. Mit Compliance ist im übertragenen Sinne „das Bestreben zum regelgerechten Verhalten“, die „Regeltreue“ gemeint.

Da zum normgerechten Umgang vornehmlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zählt, wird mit der Methodik der Compliance, das Bewusstsein der Arbeitsvertragsparteien zur Einhaltung aller gesetzlichen und tarifvertraglichen Normen umschrieben.

  • Nur auf welchem Wege erreiche ich bei meinen Mitarbeitern, diese Verinnerlichung und Akzeptanz zum ständigen Normappell?
  • Wie kann ich es als Arbeitgeber gewährleisten, dass meine Vorgaben so aufgestellt sind, um zielorientierten Sorgfaltspflichten zu genügen?
  • Was muss ich arbeitgeberseitig an Anreiz- und Schulungssystemen zur Haftungsvermeidung aufsetzen, um Reputationsschäden und Haftung zu vermeiden?
  • Sind alle betrieblichen Absprachen noch zeitgemäß und ausreichend?

Solche Fragestellungen zählen zu den Kernbereichen meiner Compliance-Beratung. Neben meiner über zehnjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, bin ich seit 2007 intensiv in der Compliance-Beratung tätig und kann Praxiserfahrungen aus meiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt (u.a. auch Compliance-Schulungen) anbieten.

Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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