Besprechungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Photo by freddie marriage on Unsplash

Aus aktuellem Anlass !!!!

Die Kanzlei hält – bis auf weiteres – keine persönlichen Besprechungen ab. Dennoch steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helser weiterhin telefonisch, per skype oder per zoom – für Besprechungen - zur Verfügung. Wie das funktioniert, können Sie weiter unten lesen!

Telefonbesprechungen => Vorgehensweise

Telefonischer Erstkontakt:

Sie schildern kurz Ihr rechtliches Problem. Wenn Herr Helser dann Ihr Mandat übernehmen soll, laden Sie sich bitte unter: „Downloads“ den Mandantenfragebogen und die Mandatsvollmacht runter.

Zugleich wird ein telefonischer Besprechungstermin vereinbart. Sollte aus Kostengründen eine Beratung mit dem sog. Beratungshilfeschein in Betracht kommen, müssten Sie zuvor bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (am Wohnsitz/in aller Regel AG Siegburg, 02241/305-0) den Beratungshilfeschein (derzeit nur telefonisch!) beantragen (offiziell lautet der: Berechtigungsschein für die Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt). Sie müssen 15 Euro als Eigenanteil zuzahlen.

Füllen Sie sodann bitte die Unterlagen aus und senden diese + zusätzlich die fallrelevanten Unterlagen (wie etwa Arbeits-/Mietvertrag, Kündigung usw.) per Mail an: sekretariat@kanzlei-helser.de) oder per Fax an 02241/ 975 996. Sie können die Unterlagen aber auch per Post senden oder in den Briefkasten der Seehofstrasse 76 (=Siegburg-Nordstadt, Nähe Fußballstadion/Nordfriedhof) werfen.

Telefonische Besprechung/ Zweitkontakt:

Herr Helser ruft Sie an. Im Telefonat wird, wie sonst auch bei einem persönlichen Gespräch, Ihr Fall und die inhaltliche weitere Vorgehensweise besprochen.

Zurück

Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
ARAG-Partnerkanzlei