Strafrecht

Im Bereich des allgemeinen Strafrechts (so z.B. bei Vorwürfen der Körperverletzung, der Nötigung, Beleidigung etc.), wird bei drohenden Strafen eine effiziente Verteidigungsstrategie erarbeitet und mit Ihnen besprochen. Insbesondere bei vorgeworfenen Verkehrsstraftaten ist es bei Erhalt des ersten Vernehmungsbogens der Straf- oder Ermittlungsbehörde unabdingbar, tätig zu werden.

Nicht nur aus meiner 10-jährigen Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Automobilclubs Europa (ACE), sondern auch aus meiner umfangreichen gerichtlichen Verteidigungspraxis, weiß ich nur zu gut, wie Beschuldigtenrechte bestmöglich zu wahren sind.

Oftmals zeigen sich bei Berufskraftfahrern oder Arbeitnehmern, die dauerhaft auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, zusätzlich bedrohliche arbeitsrechtliche Probleme und Szenarien, die es frühestmöglich abzuwehren gilt.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht hingegen ist eher als „Weißer–Kragen–Kriminalität“ bekannt und gleichermaßen verschrien. Es ist gekennzeichnet durch strafrechtliche Sanktions- und Normverstöße bei der Teilnahme von Personen im Wirtschaftsleben.

Zum Wirtschaftsrecht zählen - neben dem Betrug - , insbesondere die Untreue und Erpressung wie auch die Korruptionsstraftaten in Form von Bestechung und Bestechlichkeit im Geschäftsleben und gegenüber Amtsträgern.

Wegen dieser Sachnähe zu wirtschaftlichen Fragestellungen, reicht für die optimale, interessensgerechte Vertretung der Beschuldigten, häufig die „normale“ Kompetenz als Strafverteidiger allein nicht aus. Vielmehr muss der Strafverteidiger in gleicher Weise Fachmann im jeweils betroffenen Sonderrecht sein.

Hierbei kann ich zielgerichtet meine Erfahrungen und Kenntnisse aus meiner Beschäftigung mit den Compliance-Fragestellungen und meiner Tätigkeit als Sondermandatierung eines Vertrauensanwaltes in der Energie- und Versorgungswirtschaft einbringen. Basierend auf den Empfehlungen zur Korruptionsprävention, ist es mir möglich - auch im Vorfeld von strafrechtlicher Haftung -, zu beraten und eine entsprechende zielführende Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.

Sollten Steuerstraftaten verfolgt werden, ist eine enge Vernetzung mit Steuerfachleuten möglich, sodass der gesamte Bereich der Strafverteidigung angeboten werden kann.

Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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