Arbeitgeberberatung zu Pauschalpreisen

Jeder Arbeitgeber kennt die Situation nur zu genau. Der tägliche und intensiv-direkte Kontakt (sei es bei Routineaufgaben oder höchstem Arbeitsanfall) mit seiner Belegschaft löst beim Arbeitgeber die beständige Auseinandersetzung (auch) mit arbeitsrechtlichen Fragen in eigener Personalarbeit aus. Oftmals ist aus Kostengründen keine eigene Rechtsabteilung vorhanden, so dass aus finanziellen Erwägungen heraus, die Gefahr groß ist, sich bei der Situationsanalyse falsch zu verhalten, was letztlich in der Nachbetrachtung „teuer“ werden kann.

Gerade im Arbeitsrecht wird man heute das gerichtliche Verfahren nicht verhindern können, denn viele Mitarbeiter sind rechtsschutzversichert. Die Prozessrisiken können aber zumindest im Vorfeld begrenzt werden.

Von daher bieten wir den gewerblichen Mandanten/Arbeitgebern seit geraumer Zeit den Abschluss eines bewährten Beratungsvertrages an.

Dieser sieht in der Regel vor,

  1. dass der Arbeitgeber - je nach Auftragsrahmen - telefonisch unbegrenzt um Rechtsrat bitten kann und hierfür ein monatlich, zu zahlendes Pauschalhonorar entrichtet; bzw.
  2. bei einer Stundenhonorarabrede, den zeitlich abzurechnenden Beratungsaufwand zum Ende des laufenden Monats gegen Zusendung einer Tätigkeitsübersicht, bezahlt.

Die Beratung umfasst die telefonische und persönliche Dienstleistung, insbesondere die Abklärung einzelner Fragen, die sich beim Mandanten ergeben und kurz abgeklärt werden können.

Kurze Kündigungsfristen - je nach Auftragsvariante ein bis zwei Monate - ermöglichen es, den Beratungsbedarf und das Kosten-Nutzen-Verhältnis, für beide Seiten optimal einschätzen zu können.

Schicken Sie uns eine Mail an (sekretariat@kanzlei-helser.de) oder rufen Sie unter 02241 – 975 994 / 5 an. Wir lassen Ihnen prompt ein Angebot zukommen!

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